Wie in Deutschland gibt es in Südafrika eine Grunderwerbsteuer (Transfer Duty). Sie bemisst sich nach einem Staffeltarif und ist gerade bei teureren Objekten eine ernst zu nehmende Rechengröße. Regionale Unterschiede wie der bekannte Bayern-Bonus (3,5%) gibt es nicht, d.h. die Steuer gilt landesweit.

Die Transfer Duty bemisst sich nach einem Staffeltarif, der auch für das Steuerjahr 2019/2020 nach der Budget Speech unverändert bleibt. Freilich ist die Steuer zum vorvergangenen Steuerjahr Jahr empfindlich angehoben worden und damit sicherlich heute eine der Grunderwerbsabgaben. Maklergebühren gehen regelmäßig zu Lasten des Verkäufers, werden darüber Fees oder sonstige Vermittlungsleistungen (commissions) anlässlich des Kaufs bezahlt, erhöhen diese die Bemessungsgrundlage, sofern sie 5% des Kaufpreises übersteigen. Seit dem 1.3.2017 gelten folgende Tarife:

 0% auf den Wertanteil bis 750.000 ZAR  3% auf den Wertanteil der nächsten 500.000 ZAR bis 1.125.000 ZAR  6% auf den Wertanteil der nächsten 500.000 ZAR bis 1.750.000 ZAR  8% auf den Wertanteil der nächsten 500.000 ZAR bis 2.250.000 ZAR  11% auf den Wertanteil der nächsten 7.750.000 ZAR bis 10.000.000 ZAR  13% auf den Wertanteil über 10.000.000 ZAR

Lassen Sie sich beraten, sollten Sie die Immobilie Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen wollen: dann fällt i.d.R. keine Grunderwerbsteuer an, bzw. es wird Ihnen die Grunderwerbsteuer erstattet, sofern das Vorhaben formell richtig durchgeführt wird und Sie die entsprechenden Anträge stellen. Ist die Immobilie einmal erworben, erhalten Sie nach einigen Monaten einen Wertfestsetzungsbescheid für die Grundsteuer (property rate). Dieser orientiert sich wie alles hier in Südafrika am Marktwert Ihres Schlößchens, d.h. in der Regel am Kaufpreis. Gehen Sie deshalb nicht davon aus, dass die Zahlungen aus dem Grundsteuerbescheid des Verkäufers unverändert beim Käufer weiterlaufen. In bestimmten Situationen und für bestimmte Gruppen von Eigentümern/Nutzern bestehen Befreiungen, die allerdings gesondert beantragt werden müssen. Weiter gibt es Befreiungen ähnlich den Grunderwerbsteuer-Befreiungstatbeständen in Deutschland - die wir im Rahmen dieser Monatsinfos hier nicht weiter ausführen können.

Achten Sie auch darauf, was zu den Anschaffungskosten der Immobilie zählt und was Sie an beweglichen Gegenständen separat erwerben: eine Verminderung der Bemessungsgrundlage bedeutet nicht nur eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer sondern auch eine Entlastung für die monatlich zu zahlenden Grundsteuer. So entlastet eine Minderung des Marktwerts von z.B. von 1 Mio. ZAR in Kapstadt bei ca. 0,7 % Grundsteuertarif pro Jahr um 7.000 ZAR.

Doch damit nicht genug der Steuerzahlungen: In der Regel werden die Steuersätze jährlich den finanziellen Nöten der Gemeinden angepasst - gegen die Hebesätze können Sie normalerweise nichts ausrichten.

Anders ist das bei der Anpassung der Bemessungsgrundlage. Da der Marktwert Grundlage der Berechnungen ist, bewertet die Gemeinde periodisch (ca. 5 Jahre) die Steuerwerte aller Immobilen neu. Das ist gegenwärtig der Zeitpunkt. In Anbetracht der hohen Preissteigerungen bei Immobilien und Baugrund können die Zuschläge schon mal 15% und mehr betragen. In Einzelfällen kann die Neufestsetzung auch zu erheblichen Verwerfungen und Absurditäten führen, denn die Gemeinden schauen sich nicht jeden Einzelfall an.

Lassen Sie sich deshalb die Grundlage für die Wertanpassung erläutern, wenn Ihnen hier etwas sonderbar vorkommt und legen Sie ggf. Einspruch gegen die Festsetzung ein.

Ihr Anselm Steiner MA, MSc Taxation, Steuerberater, Master Tax Practitioner (SA) © Steiner Tax Consultants (Pty.) Ltd., Cape Town - www.steiner-taxconsultants.com